Advent, Advent ?
Mit unserem virtuellen Adventskalender wollen wir euch die Feuerwehren im Kreis Soest sowie die verschiedenen Sondereinheiten vorstellen.
Wir hoffen, dass wir euch die besinnliche Adventszeit damit versüßen können und wollen damit signalisieren, dass die Feuerwehren weiterhin für alle Mitbürger da sind!
Türchen Nr. 14
Werkfeuerwehr Hella
Die HELLA Werkfeuerwehr besteht aus der anerkannten Werkfeuerwehr für die Standorte in Lippstadt (Werk 1 und Werk 2) und der anerkannten Werkfeuerwehr am Standort Erwitte (HELLA Distribution). Im Jahre 2003 feierte die HELLA Werkfeuerwehr des Standortes Lippstadt ihr 50. Jubiläum.
Für die drei Standorte liegt die Mannschaftstärke in Summe bei knapp 90 Einsatzkräften, der größte Teil davon sind nebenberufliche Kräfte. Die örtlichen Zug- bzw. Gruppenführer sind hauptberufliche Kräfte: Die zusätzlichen Aufgaben im vorbeugenden Brandschutz als lokaler Brandschutzbeauftragter beanspruchen einen großen Teil des Tagesgeschäft.
Die Werke sind nahezu flächendeckend mit Brandmelde- und Löschanlagen ausgestattet. Im Alarmfall laufen die Brandmeldungen bei der in Werk 1 befindlichen, ständig besetzten Sicherheitszentrale auf. Von dort werden die Einsatzkräfte der Standorte über Funkmeldeempfänger alarmiert. Zur Kommunikation mit der Leitstelle und den öffentlichen Feuerwehren stehen BOS-Funk (Digital, 4m und 2m) zur Verfügung, innerbetrieblich steht zusätzlich ein eigener 2m-Betriebsfunkkanal zur Verfügung.
Der Fahrzeugbestand umfasst 5 Löschgruppenfahrzeuge, 2 Einsatzleitwagen, 1 Mannschafttransportwagen und 1 Kommandowagen. Entsprechend den betrieblichen Anforderungen werden diverse Sondergeräte (z. B. Rohrdichtkissen, mobile Wasserwerfer, Schmutzwasserpumpen) vorgehalten.
Primär ist die Werkfeuerwehr für die Gefahrenabwehr am Standort zuständig, genau wie eine öffentliche Feuerwehr. Allerdings kommen – je nach Art des Betriebes – weitere Aufgaben hinzu, wie z. B.: Die Prüfung von Brandschutzeinrichtungen, Stellung von Brandsicherheitswachen bei Heißarbeiten, Notversorgungen (Kühlwasser) und vieles andere mehr.
Werkfeuerwehren sind im § 16 des BHKG geregelt, nachfolgend ein kurzer Auszug daraus: „Werkfeuerwehren sind staatlich angeordnete oder anerkannte Feuerwehren. … In Betrieben oder Einrichtungen mit Werkfeuerwehren obliegen den Werkfeuerwehren die Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung. Öffentliche Feuerwehren werden in der Regel nur eingesetzt, wenn sie angefordert werden.“ Unabhängig davon besteht eine enge Zusammenarbeit von öffentlicher und betrieblicher Feuerwehr, diese ist auch oft Inhalt gemeinschaftlicher Übungen auf lokaler Ebene.
Bilder: Werkfeuerwehr Hella